Der Bundesvorstand
Der Bundesvorstand der Falken ist für die Führung des Verbandes nach der Satzung und den Beschlüssen der Bundeskonferenz zuständig und verantwortlich.
Auf die Webseite des Bundesverbandes der Falken gelangt ihr hier
Der Bundesvorstand wird alle zwei Jahre neu gewählt.
Hintergrund laut Satzung:
Der Bundesvorstand besteht aus: a) einer Bundesvorsitzenden und einem Bundesvorsitzenden, b) dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden und gleichzeitigen Vorsitzenden des SJ-Rings, c) dem/der stellvertretenden Bundesvorsitzenden und gleichzeitigen Vorsitzenden des Falkenrings, d) Fachreferent/innen, deren Zahl und Aufgabengebiete auf der Bundeskonferenz vorher festgelegt werden. Die Zahl der Fachreferent/innen darf nicht die Zahl der Hälfte der Beisitzer/innen beider Ringe überschreiten, e) 5 Beisitzer/innen für den SJ-Ring, f) 5 Beisitzer/innen für den Falkenring.
Die Bundesvorsitzenden, die stellvertretenden Bundesvorsitzenden und gleichzeitigen Vorsitzenden der Arbeitsringe und die Fachreferenten/innen werden in getrennten Wahlgängen gewählt. Bei der Wahl des/der Bundesvorsitzenden ist der/die Kandidat/in gewählt, der/die mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein(e) Kandidat/in diese Stimmenzahl, so entscheidet im nächsten Wahlgang die einfache Mehrheit. Die Beisitzer/innen für die Arbeitsringe werden in besonderen Wahlgängen je Ring in Gruppen gewählt.
Zu den Aufgaben des Vorstandes gehören:
Die Führung des Verbandes nach der Satzung und den Beschlüssen der Bundeskonferenz, Weiterentwicklung der geistigen Grundlagen der Arbeit, Aufstellung eines Haushaltsplanes und Führung der Kassengeschäfte, die Einberufung der Bundeskonferenzen. Die Bundesvorsitzenden vertreten den Verband nach innen und außen. Für Geschäfte der laufenden Verwaltung darf eine/r der Vorsitzenden alleine handeln. Für nicht zur laufenden Verwaltung gehörende Geschäfte vertreten die Bundesvorsitzenden den Verband gemeinsam handelnd. Zur laufenden Verwaltung gehören insbesondere nicht der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundvermögen, die Aufnahme oder Ausgabe von Krediten. Sie sind Treuhänder/in des gesamten Verbandsvermögens und ermächtigt, alle dem Verband zustehenden Rechte und Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen. Der Bundesvorstand ist an die Beschlüsse der Bundeskonferenz und des Bundesausschusses gebunden. Er ist berechtigt, jederzeit die gesamte Tätigkeit aller Untergliederungen zu prüfen und zu deren Zusammenkünften beratende Vertreter zu entsenden. Der Bundesvorstand hat auch zwischen den Sitzungen des Bundesausschusses gegenüber den Mitgliedern dieses Gremiums eine Pflicht zur umfassenden Information...